Ausbildung zum besonderen Erwerb des Lehramtes für sonderpädagogische Förderung
07.02.2013
Sondermaßnahme 2013 bis 2018 des MSW NRW

Sondermaßnahme 2013 bis 2018 des MSW NRW

Ziel der nordrhein-westfälischen Landesregierung ist es, das gemeinsame Lernen von Kindern und Jugendlichen mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf in den Schulen des Landes auszubauen.

Aktuell gibt es mangels verfügbarer ausgebildeter Lehrkräfte eine Lücke in der Lehrerversorgung bezüglich der sonderpädagogischen Förderung, die es zu schließen gilt. Die im Folgenden dargestellte Qualifizierungsmaßnahme wird übergangsweise dazu beitragen, den Bedarf an Lehrkräften für sonderpädagogische Förderung zeitnah zu decken. Mittelfristig wird die Landesregierung die Studienplätze für die sonderpädagogische Förderung ausbauen.

Der Landtag hat mit Beschluss des achten Schulrechtsänderungsgesetzes vom 13. November 2012 und die Landesregierung mit der Verordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung zum Erwerb des Lehramts für sonderpädagogische Förderung (VOBASOF) vom 20.12.2012 die rechtlichen Grundlagen für die besondere Ausbildungsmaßnahme geschaffen.

Lehrerinnen und Lehrern wird für einen auf die Jahre 2013 bis 2018 befristeten Zeitraum die Teilnahme an einer besonderen berufsbegleitenden Ausbildungsmaßnahme in sonderpädagogischer Förderung ermöglicht.

Rahmenkonzept Sondermassnahme

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