Wechsel in die Laufbahnen der Schulformen der Sekundarstufe II
Lehrkräfte in einem Dauerbeschäftigungsverhältnis im öffentlichen Schuldienst des Landes Nordrhein-Westfalen, die eine Lehramtsbefähigung besitzen, die der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt (früher höherer Dienst) zuzuordnen ist und in einer Laufbahn der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt (früher gehobener Dienst) bzw. im entsprechenden Beschäftigungsverhältnis tätig sind, können sich auf Ausschreibungen für den Laufbahnwechsel unter dem Internet-Auftritt www.oliver.nrw.de bewerben, soweit sie das Profil der Stellenausschreibung erfüllen.
Erlass Sek II: Lesen und Download
Lehrkräfte mit einer Lehramtsbefähigung für allgemeine Schulen, die den Laufbahnwechsel in das Lehramt für sonderpädagogische Förderung anstreben
Lehrkräfte in einem Dauerbeschäftigungsverhältnis im öffentlichen Schuldienst des Landes Nordrhein-Westfalen, die über eine Befähigung für ein Lehramt für allgemeine Schulen verfügen und nicht bereits auf einer Stelle für die sonderpädagogische Förderung eingestellt wurden, können sich auf unter www.oliver.nrw.de veröffentlichte Stellenausschreibungen für die sonderpädagogische Förderung, A 13 LBesO, Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt (früher gehobener Dienst), an
- Förderschulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Lernen oder Emotionale und soziale Entwicklung,
- allgemeinen Schulen für das Gemeinsame Lernen (Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, Gesamtschulen, Sekundarschulen, Schulversuche PRIMUS und Gemeinschaftsschule), die ent-sprechende Stellen ausschreiben,
bewerben.
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