Beföderungssperre mit sofortiger Wirkung aufgehoben
07.08.2014

Das Finanzministerium hat mitgeteilt, dass die mit Wirkung zum 01.07.2014 durch die Haushaltssperre etablierte generelle Beförderungssperre mit sofortiger Wirkung aufgehoben wird. "Dies ist ein erster Schritt in die richtige Richtung", bewertet Jutta Endrusch stellv. Landesvorsitzende des VBE NRW die Entscheidung des Finanzministers. 

Der Finanzminister begründet diesen Schritt damit, dass es insbesondere bei den Beschäftigten der unteren Besoldungsgruppen zu Härtefällen komme. Dies würde über die temporäre Nichtbeförderung hinaus zu einem dauerhaften Nachteil führen. Da eine selektive Beförderung der beteiligten Personen nicht möglich sei und wegen der geringen haushaltsrechtlichen Auswirkungen, sei die Beförderungssperre aufzuheben. 

Mit dieser Entscheidung bringe die Landesregierung zum Ausdruck, dass die Beamtinnen und Beamten keine Schuld für die derzeitige Haushaltslage in Nordrhein-Westfalen trifft, so der Vorsitzende des DBB NRW Roland Staude im Juli in Düsseldorf. „Dies ist ein erstes positives Signal für die in Kürze stattfindenden Besoldungsgespräche“ 

Staude hatte bereits nach Verkündung der Haushaltssperre zum Ausdruck gebracht, dass der DBB NRW für diese fast trotzige Reaktion auf die Entscheidung des Landesverfassungsgerichtshofs kein Verständnis hat.  

 

DBB NRW

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