"Sehr geehrter Herr Staatssekretär,
wir sind durch mehrere betroffene Lehrkräfte darauf hingewiesen worden, dass angehenden Referendaren/Lehramtsanwärtern im Zuge der dienstlich wahrzunehmenden Ernennungstermine kein Dienstunfallschutz, bzw. eine andere Absicherung, durch das Land NRW als künftigen Dienstherrn zugestanden wird.
Da es sich bei der Ernennung um einen zwingenden Termin im Rahmen eines höchstpersönlichen Rechtsgeschäfts handelt, regen wir an, den Betroffenen im Zuge der vorwirkenden Fürsorge-pflicht denselben Schutz zu bieten, welcher den bereits im aktiven Dienst befindlichen Beamtinnen und Beamten zugebilligt wird.
Zudem wäre es wünschenswert, die Fahrtkosten der Teilnahme nach den gegebenen Möglichkeiten des Reisekostenrechts zu erstatten."
Wir werden Sie in der Sache auf dem Laufenden halten.