Mit Erlass vom 30.06.16 hat das MSW gegenüber den Bezirksregierungen klargestellt, dass sozialpädagogische Fachkräfte in der Schuleingangsphase an Grundschulen grundsätzlich in EG 10 einzugruppieren sind.
Das MSW schließt sich damit der Auffassung des VBE an, dass jede Lerngruppe in der Schuleingangsphase eine inklusive Gruppe ist, weil der sonderpädagogische Förderbedarf in der Regel nicht mehr erhoben wird.
Zitat Erlass:
„Nach den derzeit geltenden Regelungen wird bei der Einschulung von Schülerinnen und Schülern der Bedarf einer sonderpädagogischen Unterstützung zunächst nicht mehr formal festgestellt (siehe §12 Abs.3 der Ausbildungsordnung über die sonderpädagogische Förderung – BASS 13 - 41 Nr. 2.1). Eine Feststellung, ob bzw. welche Schülerinnen oder Schüler mit Behinderung oder lern- und Entwicklungsstörungen sich in der Schuleingangsphase einer Grundschule befinden, ist insoweit nicht möglich. Vor diesem Hintergrund wird unterstellt, dass an allen Grundschulen inklusive Lerngruppen vorhanden sind und somit o. g. Personenkreis in Entgeltgruppe 10 eingruppiert ist.“
VBE aktuell 40/16: Eingruppierung EG 10 für Sozialpädagogische Fachkräfte
06.07.2016