Stellungnahme des VBE NRW zum zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 2016
25.08.2016

Gesetz über die Feststellung eines zweiten Nachtrags zum Haushaltsplan des Landes NRW für das Haushaltsjahr 2016. Gesetzentwurf der Landesregierung vom 31.05.2016, Drucksache 16/12117

Öffentliche Anhörung am 01.09.16

Der VBE begrüßt ausdrücklich, dass die Landesregierung mit dem vorliegenden Gesetzentwurf für einen zweiten Nachtrag zum Haushaltsplan 2016 zusätzliche Personalstellen und Mittel für die Bereiche Bildung, Inklusion, Innere Sicherheit, Prävention, Integration und Verbesserung der Infrastruktur bereitstellen will.

Im Bereich der Schule handelt es sich dabei um 529 zusätzliche Stellen, davon 300 Stellen für Sonderpädagogen im Rahmen von Inklusion. Damit erhöht sich der bisherige Haushaltsansatz für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Schule und Weiterbildung in den Kapiteln 05 300 und 05 390 um knapp 12,7 Millionen Euro.

Insgesamt führen die im Entwurf des Zweiten Nachtragshaushalts vorgesehenen Änderungen zu einer Erhöhung des bisherigen Haushaltsvolumens um rund 378,6 Millionen Euro. Dies bedeutet, dass lediglich 3,35 Prozent der Finanzmittel des Nachtrags zum Haushaltsplan auf den Schulbereich entfallen.

In dieser Mittelverteilung sieht der VBE ein deutliches Missverhältnis, da die im Nachtragshaushaltsentwurf genannten Bereiche Bildung, Inklusion, Prävention und Integration zu den originären Aufgaben unserer Schulen im Land zählen. Sie tragen die Hauptlast bei der Bewältigung dieser Aufgaben und benötigen dafür dringend auch eine Verbesserung ihrer Infrastruktur.

Um die bestehenden Herausforderungen durch die rasant gestiegenen Zahlen bei der Beschulung von Flüchtlingskindern und bei dem gleichzeitigen Ausbau eines inklusiven Schulsystems bewältigen zu können, bedarf es daher aus Sicht des VBE einer weiteren deutlichen Nachsteuerung der Haushaltsmittel für den Schulbereich.

Eine Flickschusterei in diesem Bereich, die die dringend notwendige Qualität und Kontinuität vermissen lässt, lehnt der VBE allerdings ab. Wir erheben in diesem Zusammenhang noch einmal unsere Forderung nach der Entwicklung eines Masterplans insbesondere für die Grundschulen, der dann auch mit den entsprechenden Finanzmitteln sinnvoll unterlegt werden kann und muss.

Kapitel 05 390 – Inklusion, sonderpädagogische Förderung an öffentlichen allgemeinen Schulen, an öffentlichen Förderschulen und an Schulen für Kranke

Ein weiteres haushaltsrelevantes Thema ist der Aufbau eines inklusiven Bildungssystems. Hier nimmt die Landesregierung in dem vorliegenden Gesetzentwurf zum zweiten Nachtragshaushalt eine Nachsteuerung um 300 Stellen für Sonderschullehrerinnen und Sonderschullehrer der Bes.Gr. A 13 vor. Diese Maßnahme ist als ein Schritt in die richtige Richtung grundsätzlich zu begrüßen.

Als Begründung für die Aufstockung von 300 Stellen für Sonderschullehrkräfte wird in dem vorliegenden Gesetzentwurf ausgeführt: „Bei der Bemessung des Stellenbudgets für Lern- und Entwicklungsstörungen wurden die Verhältnisse des Schuljahres 2012/13 im Hinblick auf den prozentualen Anteil der Schülerinnen und Schüler mit förmlich festgestelltem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung (= Förderquote) zugrunde gelegt. In der Realität – auch unter Berücksichtigung der Zuwanderung – zeigt sich jedoch, dass ein höherer Bedarf an sonderpädagogischer Förderung besteht. Diesem soll durch die Bereitstellung der zusätzlichen 300 Lehrerstellen begegnet werden."

Der VBE begrüßt, dass die Landesregierung endlich – wenn auch unzureichend - einen höheren Bedarf an Lehrerstellen für sonderpädagogische Förderung anerkennt. Diesen jedoch mit den gestiegenen Zuwanderungszahlen zu verknüpfen, geht erneut an der Realität und an dem Bedarf in den Schulen vorbei.

Mit dem „Haushaltsgesetz 2016 – Schwerpunkt Personalhaushalt" hat die LRG das Stellenbudget im Bereich LES um 54 Stellen unter Verweis auf die demografische Entwicklung abgesenkt. Der VBE hat diese Maßnahme als kontraproduktiv bewertet angesichts der steigenden Schülerzahlen gerade in diesem Bereich.

Die jetzt eingestellten 300 Stellen für Sonderschullehrerinnen und Sonderschullehrer kompensieren somit zum Teil die damals - aufgrund einer Fehleinschätzung - vorgenommene Kürzung. Der tatsächliche Zugewinn für die Schulen im Rahmen der Inklusion beläuft sich daher real nur auf 246 Stellen.

Der VBE fordert die Landesregierung auf, die vorgesehenen 300 Stellen gerecht zu verteilen und insbesondere eine weitere Absenkung der Stellenanteile in der Grundschule zu verhindern. Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Vorgaben der Landesregierung im „Eckdatenerlasses" für die jährlichen Stellenzuweisungen an die Bezirksregierungen im Rahmen des Haushaltsplans 2016 vor Ort zum Teil erheblich aufgeweicht wurden. Dies ging in vielen Bereichen massiv zu Lasten der Grundschulen, da Stellen von dort in die Sekundarbereiche verschoben wurden, obwohl der „Eckdatenerlass" vorsieht, dass mindestens 50 Prozent der für den LES Bereich vorgesehenen Stellen den Grundschulen zugewiesen werden sollen.

Die vor Ort deutlich steigenden Fallzahlen im LES Bereich werden zum Teil nicht mehr erfasst, da beispielsweise in der Schuleingangsphase aufgrund der gesetzlichen Vorgaben kaum noch AO-SF Verfahren durchgeführt werden können. Dies führt zu einer Verwässerung des tatsächlichen Bedarfs und damit zu einer Verschlechterung der Rahmenbedingungen im Bereich LES. Hier muss dringend gegen gesteuert werden, damit es nicht zu einer weiteren Absenkung der Stellenanteile in den Grundschulen kommt.

Die in der Regel nicht mehr durchgeführten förmlichen AO-SF Verfahren in der Schuleingangsphase dürfen nicht zu einem weiteren Stellenabbau führen. Vielmehr muss endlich der Präventionsgedanke – wie er auch im „Eckpunktepapier Inklusion" verankert ist – in der Schuleingangsphase zum Tragen kommen.

Der VBE weist in diesem Zusammenhang auch darauf hin, dass die Bereitstellung zusätzlicher Stellen die positive, ihre (Nicht-)Besetzung allerdings die negative Seite ist. Zunehmend können in vielen Regionen die ausgeschriebenen Stellen für Sonderschullehrkräfte nicht mehr besetzt werden – weder durch originär in diesem Bereich ausgebildete Lehrkräfte noch durch einen Laufbahnwechsel über VOBASOF. Hier müssen die Ausbildungskapazitäten erhöht und die Qualifizierungsbedingungen attraktiver gestaltet werden.

Der VBE warnt an dieser Stelle auch noch einmal davor, in den Kommunen die Schließungen von Förderschulen zu schnell voranzutreiben, obwohl der Rückgang der Schülerzahlen in diesem System sich nicht so schnell vollzieht, wie von der Landesregierung eigentlich erwartet. Dadurch entstehen vor Ort für die betroffenen Schülerinnen und Schüler zum Teil kaum noch zumutbare Bedingungen hinsichtlich der Größe der fortbestehenden Förderschulen und der jeweiligen Lerngruppen sowie hinsichtlich der Länge des Schulweges. Von dem Prinzip einer wohnortnahen Beschulung und einer effektiven individuellen Förderung in kleineren Lerngruppen, das gerade für dieses Schülerklientel von großer Wichtigkeit ist, entfernt man sich immer mehr.

Kapitel 05 300: Schule gemeinsam

Im Kapitel 05 300 werden weitere 229 Stellen neu eingestellt, davon 215 Lehrerstellen und 14 Stellen für Schulpsychologen.

Die zusätzlichen Lehrerstellen sollen wie folgt verwendet werden:
- 10 Stellen für Moderatorinnen/Moderatoren im Bereich „Deutsch als Zweit- oder Fremdsprache"
- 36 Stellen für Kommunale Integrationszentren sowie die landesweite Koordinierungsstelle
- 113 Stellen für Multiprofessionelle Teams
- 56 Stellen für die Erhöhung der Leitungszeit bei Schulen mit Teilstandorten

Die Bereitstellung dieser Lehrerstellen im zweiten Nachtragshaushalt ist grundsätzlich zu begrüßen. Die Verteilung dieser Stellen auf die Laufbahngruppen ist für den VBE allerdings nicht nachvollziehbar. Insgesamt entfallen zwei Drittel der neuen Stellen (=144) auf den höheren Dienst und nur ein Drittel der Stellen (=71) auf den gehobenen Dienst. Mit der Wertigkeit A 12 Primarstufe werden lediglich 21 Stellen und mit der Wertigkeit A 12 Sekundarstufe I sogar nur 11 Stellen ausgewiesen.

De beiden zuletzt genannten Laufbahngruppen werden somit von vornherein für eine Besetzung der Stellen für Kommunale Integrationszentren sowie für die landesweite Koordinierungsstelle und für Moderatorentätigkeiten ausgeklammert. Des weiteren zeigt die Laufbahngruppenverteilung, dass die 113 Stellen für Multiprofessionelle Teams vermutlich wieder im Berufskolleg angesiedelt werden sollen.

Vor diesem Hintergrund wiederholt der VBE seine bereits in der Stellungnahme zum „Haushaltsgesetz 2016 – Schwerpunkt Personalhaushalt" geübte Kritik, dass eine Beschränkung dieser Stellenzuweisung nur auf die Berufskollegs für uns nicht nachvollziehbar ist. Multiprofessionelle Teams sind mittlerweile in allen Schulen unseres Landes unverzichtbar. Im Grundschul- und Sekundarbereich gehören zu diesen multiprofessionellen Teams für uns zwingend auch die Sozialpädagogischen Fachkräfte und die Schulsozialarbeit. Ihre Stellenanteile sind von daher im Haushalt deutlich zu erhöhen.

Die Berücksichtigung von 14 Stellen für zusätzliche Schulpsychologinnen/Schulpsychologen ist nur „ein Tropfen auf dem heißen Stein" und dient lediglich der Beruhigung des politischen Gewissens. Es wird nicht ausreichen, dass diese Schulpsychologinnen/Schulpsychologen – wie es in der Begründung des Haushaltsentwurfes heißt – „die Schulen unterstützen, indem sie dazu beitragen, Lehrkräfte für das Thema ‚Traumatherapie bei Kindern und Jugendlichen aus Flüchtlingsfamilien‘ zu sensibilisieren und die Zusammenarbeit mit örtlichen Therapeutinnen/Therapeuten zu organisieren." Um diese mit der Zuwanderung verbundenen Probleme, aber auch die steigenden Problemfälle bei den übrigen Schülerinnen und Schülern gleichermaßen bewältigen zu können, braucht aus Sicht des VBE jeder Kreis und jede kreisfreie Stadt mindestens eine zusätzliche Stelle für Schulpsychologinnen/Schulpsychologen.

Wenn es der Landesregierung mit ihrem Motto „Kein Kind zurück lassen" und ihrer Ziel-setzung, ein sozial gerechtes, leistungsfähiges und vielfältiges Bildungssystem im Zuge von Inklusion und Integration weiter zu entwickeln, tatsächlich ernst ist, dann sind aus Sicht des VBE die folgenden Voraussetzungen zu schaffen:

- Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel für eine Verringerung der Klassengröße, für eine durchgängige Doppelbesetzung und für die Errichtung eines Pools von multiprofessionellen Teams, auf den jede Schule im Bedarfsfall zugreifen kann

- Eine Einstellungspolitik mit Weitsicht, bei der die anhaltende Zuwanderung und der zunehmende sonderpädagogische Förderbedarf im LES Bereich auch ihren Niederschlag in der Schülerzahlprognose finden, damit sie Eingang in die Finanzplanung und damit auch dauerhaft Auswirkung auf die Zahl der Lehrerstellen haben

- Mittelfristige Erhöhung der Ausbildungskapazitäten an Hochschulen und an Zentren für schulpraktische Lehrerbildung, damit der steigende Bedarf an grundständig ausgebildeten Lehrkräften zukünftig in allen Schulformen abgedeckt wird

- Regelung einer gleichwertigen Lehrerbesoldung im Hinblick auf mehr Besoldungsgerechtigkeit und Attraktivität der Lehrämter aller Schulformen

Für mehr Bildungsgerechtigkeit und für die Sicherung des Qualitätsanspruchs an unseren Schulen hält der VBE ein solches durchgängiges Verfahren für sinnvoller, als Finanzmittel in nicht unerheblichem Umfang jeweils nach einem unstrukturierten ad-hoc Prinzip in den Landeshaushalt einzustellen.

23.08.16

Udo Beckmann
Vorsitzender

 

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