VBE aktuell 46/16: OBAS
07.09.2016

Ordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern und der Staatsprüfung - (BASS 20-03 Nr.17) - § 4 OBAS (PDF)

Zugang auch nach Entfristung möglich – Schreiben des MSW vom 08.Juli 2016

Das Ziel der OBAS ist der Erwerb eines Lehramtes für Seiteneinsteiger, die zuvor aufgrund eines Personalbedarfs in den Schuldienst eingestellt worden sind. Damit soll die OBAS dem Anspruch gerecht werden, nach Möglichkeit vollständig ausgebildete Lehrkräfte im Schuldienst des Landes NRW einzusetzen.

Wenn man sich die aktuelle Be- und Entfristungspraxis anschaut, schränkt der § 4 OBAS diese Absicht in einer vom Gesetzgeber nicht gewollten Weise ein. Nach § 4 OBAS ist Teilnahmevoraussetzung am berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst ein seit mindestens 2 Jahren bestehenden, unbefristetes Beschäftigungsverhältnis. Damit setzt der Gesetzgeber bei bereits im Schuldienst beschäftigten Lehrkräften eine gewisse Erfahrung voraus, um an der Qualifizierungsmaßnahme teilnehmen zu dürfen.

Die schulische Praxis in NRW zeigt aber, dass viele Lehrkräfte vor ihrer unbefristeten Einstellung, nach einer Vielzahl von Verträgen über Zeiträume bis zu 10 Jahren im Schuldienst beschäftigt waren. Für diese Gruppe, die sich auch orientiert an der Rechtsprechung nach und nach entfristen lassen kann, muss der § 4 OBAS dahingehend ausgelegt werden, dass zur Teilnahme ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis bestehen muss.

Das MSW hat diese Auffassung des VBE NRW nun in seiner Antwort vom 08.Juli 2016 bestätigt. Insoweit wird darauf verwiesen, dass die atypische Fallkonstellation einer Entfristung nach mehreren befristeten Beschäftigungsverhältnissen nicht in den §§ 2,4 OBAS berücksichtigt ist. Daher wird zugelassen, dass die Schulleitung nach einer solchen Entfristung die Eignungsprognose auch auf vorhergehende befristete Beschäftigungsverhältnisse stützt.

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