Stellungnahme des VBE NRW zu den Anträgen der Fraktionen von CDU und FDP
24.11.2016

„Landesregierung muss einen „Masterplan Grundschule" vorlegen" und „Grundschulen stärken – Rahmenbedingungen zur Besetzung von Schulleitungspositionen verbessern"
(Drucksachen 16/12347 und 16/12352)

 

Anhörung von Sachverständigen am 07.12.16

Der VBE NRW begrüßt, dass durch die vorliegenden Anträge der Fraktionen der CDU und der FDP der Fokus der Politik auf die Schulform gelegt wird, die die Basis für den Bildungsweg aller Schülerinnen und Schüler legt. Grundlage und letztlich Anlass dieses Antrags ist eine vom VBE NRW durchgeführte Umfrage an allen öffentlichen Grund-schulen, an der sich 45 % der Grundschulen beteiligt haben.

Die Umfrage machte mehr als deutlich, dass an den meisten Grundschulen in NRW
- weniger Lehrkräfte zur Verfügung stehen als nach dem Stellenschlüssel vorgesehen,
- keine personellen und teilweise zu wenige räumliche und sächliche Reserven
vorhanden sind.

Außerdem fehlen an zu vielen Grundschulen die Schulleitungen, d.h. die Schulleiterin-nen/Schulleiter und die Konrektorinnen/Konrektoren.

Diese Mängel haben gravierende Folgen für den Unterrichtsalltag.

Vielen Grundschulen ist es durch die fehlenden personellen Ressourcen nur noch schwer möglich, Kindern die notwendige individuelle Förderung zukommen zu lassen. Darunter leidet besonders die verantwortungsvolle Umsetzung der Inklusion und die Beschulung von Flüchtlingskindern.

Durch diese Mangelverwaltung vor Ort, fühlen sich die Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer in ihren für die Gesellschaft so wichtigen Aufgaben allein gelassen. Die Fraktion der FDP verweist zu Recht darauf, dass das große Engagement der Lehre-rinnen und Lehrer eine zusätzliche umfassende Unterstützung von Landesseite benötigt.

Im Folgenden geht der VBE konkret auf einzelne Aspekte der beiden Fraktionen ein:

CDU: Dem Mangel an Bewerberinnen und Bewerbern für Schulleitungsstellen an den Grundschulen in NRW wird entgegengewirkt, indem die wichtige Aufgabe der Schulleitung durch eine höhere Besoldung anerkannt wird. Außerdem prüft die Landesregierung die zügige Umsetzung des 10 Punkte-Programms zur Beseitigung des Schulleitermangels, das die Expertengruppe im Schulministerium erarbeitet hat.

FDP: Ein bedeutendes Problem stellt offenkundig die mangelnde finanzielle Attraktivität der Leitungspositionen dar. Die Besoldung entspricht nicht mehr der großen Vielfalt der Aufgaben, wie z.B. Qualitätsentwicklung, Kommunikationsaufgaben, Umsetzung der Inklusion und Integration. Die Landesregierung wird aufgefordert, ob bzw. welche vorgeschlagenen Maßnahmen sie aus dem „bschlussbericht der Projektgruppe Schulleitungen" umzusetzen gedenkt.

➢ Der VBE NRW begrüßt diesen Maßnahmenvorschlag ausdrücklich. Inzwischen ist eine Forderung des VBE NRW umgesetzt: Die Schulleiterinnen und Schulleiter von Grundschulen, die bisher nach A 13 besoldet werden, sollen in ihrer Besoldung nach A 14 angehoben werden. Dringend fordert der VBE-NRW aber auch die entsprechende Höherbesoldung der Konrektorinnen und Konrektoren, da an 670 Grundschulen (Stand: Juni 2016) diese Posten unbesetzt sind. Momentan bekommen Konrektorinnen und Konrektoren 87,00 €mehr Gehalt als ihre Grundschulkolleginnen und -Grundschulkollegen. Hier kann nicht von Anreiz für eine solch verantwortungsvolle Position gesprochen werden.

FDP: Es scheint geboten, mehr Grundschulen eine Ausstattung mit Stellvertretungspositionen zu ermöglichen. Vielen Grundschulen wird durch ihre Größe nicht ermöglicht, die Position einer Konrektorin oder eines Konrektors zu besetzen. Für die Vielzahl der Herausforderungen ist Teamarbeit notwendig.

➢ Diese Forderung unterstützt der VBE NRW.

CDU: Nur diejenigen Grundschulen sollen inklusiv unterrichten, die dafür auch die richtigen Rahmenbedingungen aufweisen. Eine angemessene Ausstattung mit Sonderpädagogen und die Möglichkeit entsprechender Fortbildungen sind Voraussetzung.

➢ Es muss dafür gesorgt werden, dass an allen Grundschulen die notwendige Anzahl von Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen arbeitet, da Grundschulen prinzipiell zunächst alle Kinder aufnehmen und somit erst während der Schulzeit ein Unterstützungsbedarf festgestellt werden kann. Der VBE NRW fordert eine Doppelbesetzung in inklusiven Klassen.

➢ Das aktuelle LES-Budget für Grundschulen reicht nicht aus. Es gibt immer noch Grundschulen, die keinen Stundenanteil aus dem LES-Budget erhalten, obwohl Kinder mit diesen Förderschwerpunkten an den Schulen sind.

➢ Außerdem ist es gerade für Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf in der Regel nicht verantwortbar, dass sie aus ihrem sozialen Umfeld gerissen werden, da sie ggf. eine nicht wohnortnahe Grundschule aufsuchen müssen.

CDU: Der flächendeckende Einsatz von Schulverwaltungsassistenten ist unverzichtbar.

FDP: Für die Schulleitungen als auch für die Lehrkräfte würde es eine große Entlastung bedeuten, wenn der permanente Aufwuchs an z.B. nicht zwingend notwendigen Dokumentationspflichten beendet und bestehende Vorgaben überprüft würden.

➢ Es ist richtig, dass die Kernaufgabe von Lehrerinnen und Lehrern das Vermitteln von Wissen, Werten und Bildung ist. Dennoch werden Schulverwaltungsassistenten in den meisten Grundschulen keine Erleichterung der Arbeit darstellen, da genaue tägliche Absprachen notwendig sein werden. Es ist eher notwendig, die Leitungszeit der Grundschulleitungen zu erhöhen.

Hier fordert der VBE-NRW, dass

- Abfragen und Statistiken auf das Notwendige begrenzt werden, wie im Antrag der Fraktion der FDP gefordert.

- jeder Grundschule eine angemessene Zahl von Verwaltungsstunden zur Verfügung gestellt wird.

- die Leitungszeit soweit angehoben wird.

CDU: Auch Schulsozialarbeiter sollen die Arbeit der Lehrkräfte an den Grundschulen unterstützen.

➢ Dieser Forderung stimmt der VBE NRW grundsätzlich zu. Alle Grundschulen sollten verlässlich über Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter verfügen, die im System sind.

CDU: Die Sprachförderung von Flüchtlingskindern an den Grundschulen soll so ge-staltet werden, dass der Bereich der Primarstufe ausreichend Berücksichtigung findet. Einzelne Fachkräfte können dabei für mehrere Grundschulen zuständig sein.

➢ Die Sprachförderung von Kindern mit Zuwanderungsgeschichte benötigt per-sonelle Ressourcen, über die die Grundschulen zurzeit nicht in ausreichendem Maße verfügen. Denn nur Kinder, die schnell die deutsche Sprache erlernen, können auch entsprechend schnell integriert werden und die ihrem Leistungsvermögen entsprechenden Bildungswege durchlaufen.

CDU: Der „Masterplan Grundschule" muss auch ein Vertretungskonzept umfassen. Die Landesregierung muss die Möglichkeit einer landesweiten Vertretungsreserve gegen den Unterrichtsausfall prüfen.

➢ Diesen Maßnahmenvorschlag fordert der VBE NRW seit vielen Jahren. Jede Grundschule benötigt eine Vertretungsreserve gegen Unterrichtsausfall von acht Prozent.

CDU: Die Qualität des offenen Ganztags muss verbessert werden. Hierfür müssen zunächst Qualitätsstandards definiert werden. Zu prüfen ist, ob Klassenassistenzen in diesem Bereich eingesetzt werden können, vor allem zur besseren Vernetzung mit dem Unterricht. Sie können den alltäglichen Unterricht ergänzen durch Üben mit einzelnen leistungsschwächeren Kindern, durch Betreuung von kleineren Gruppen bei vertiefenden Aufgaben sowie durch eine zusätzliche Förderung leistungsstarker Gruppen mit individuell erstellten Lernmaterialien.

➢ Der offene Ganztag an Grundschulen kann in seiner jetzigen Form kein Zukunftsmodell sein. Immer mehr Kinder benötigen ein ganztägiges Bildungsangebot, das qualitativ hochwertig nur als Ganztagsschule mit den entsprechenden Ressourcen umgesetzt werden kann.

➢ Klassenassistenzen zur Unterrichtung von Grundschulkindern lehnt der VBE NRW in jeglicher Form ab. Lernen ist ein sehr individueller und komplexer Vorgang, der große Sachkenntnis nicht nur im fachlichen sondern auch im didaktischen und methodischen Bereich erfordert. Auch das vertiefende Üben ist Unterricht und somit Aufgabe von ausgebildeten Lehrkräften.

CDU: Der „Masterplan Grundschule" muss auch die Lehrerversorgung im Blick ha-ben. Die Landesregierung sollte daher mit den Universitäten in einen Dialog treten, damit entsprechend der Prognosen zur Entwicklung der Schülerzahlen und der anstehenden Pensionierungen auch entsprechende Studienplatzkapazitäten für den Primarbereich vorgehalten werden können. Die Lehrerversorgung für die Grundschulen in NRW soll zukünftig verlässlich sein. Darüber hinaus startet die Landesregierung eine Werbekampagne für den Lehrerberuf und setzt sich bei den Universitäten dafür ein, dass der Numerus Clausus zur Aufnahme des Studiums niedriger gesetzt wird.

➢ Eine Aufwertung und höhere Wertschätzung des Berufs der Grundschullehrerin/des Grundschullehrers ist die einzige Möglichkeit, langfristig die Versorgung der Grundschulen in NRW mit Stellen zu gewährleisten. Dies hängt auch mit der Besoldung zusammen. Studierenden, die sich für eine Schulform entscheiden, kann nicht vermittelt werden, warum sie bei gleicher Studien- und Ausbildungsdauer später im Beruf unterschiedlich besoldet werden.

➢ Eine Werbekampagne ist notwendig, wird aber bei den zurzeit bestehenden Arbeitsbedingungen in der Grundschule nicht den gewünschten breiten Erfolg haben.

➢ Die notwendigen Zahlen für eine verlässliche Lehrerversorgung sollten die Grundlage der Entscheidungen jeder Landesregierung sein.

Aus Sicht des VBE-NRW müssen weitere Maßnahmen berücksichtigt werden:

Die Unterrichtsverpflichtung für alle beteiligten Lehrkräfte ist deutlich abzusenken, damit genügend Zeit für Beratungstätigkeiten und die didaktisch-methodische Unterrichtsvorbereitung für die immer heterogenen Klassen bleibt.

➢ An Grundschulen gibt es seit Jahrzehnten (mit den Haupt- und Realschulen) die höchste Unterrichtsverpflichtung von 28 Wochenstunden.

Die Anrechnungsstunden für Lehrkräfte im Grundschulbereich für besondere schulische Aufgaben müssen deutlich angehoben werden.

➢ Der Schlüssel für Anrechnungsstunden für besondere schulische Aufgaben im Grundschulbereich beträgt 0,2. Im Gegensatz hierzu verfügt die Hauptschule über einen Schlüssel von 0,6 und die Sekundarstufe I am Gymnasium über einen Schlüssel von 0,5. Der Schlüssel der Sekundarstufe II beträgt sogar 1,2. Die meisten Grundschulen verfügen über eine kleinere Anzahl von Schülerinnen und Schüler. Eine Grundschule mit 200 Kindern verfügt demnach über 2 Anrechnungsstunden für das gesamte Kollegium (Hauptschule bei 200 Kindern: 7 Anrechnungsstunden; Sekundarstufe I am Gymnasium bei 200 Kindern: 5 Anrechnungsstunden; Sekundarstufe II am Gymnasium bei 200 Kindern: 19 Anrech-nungsstunden). Diese Differenzen bilden eine deutliche Ungerechtigkeit im Bildungssystem ab.  

Die Klassengrößen in allen Grundschulen müssen deutlich begrenzt werden.

➢ Es gibt in NRW immer noch viele Klassen, in denen mehr als 24 Kinder unterrichtet werden. Diese hohe Anzahl von Kindern in einer Klasse erschwert die individuelle Förderung maßgeblich, besonders unter Berücksichtigung der Tatsache, dass in diesen Klassen inklusiv und integrativ unterrichtet wird.

Jede Grundschule benötigt eine sozialpädagogische Fachkraft in der Schulein-gangsphase.

➢ Kinder in NRW können nur noch aus schwerwiegenden gesundheitlichen Grün-den ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt werden. Der Stichtag zur Einschu-lung von Kindern ist der 30.09. eines Jahres. Das bedeutet, dass viele Kinder eingeschult werden, die entwicklungsmäßig noch nicht schulfähig sind. Zur Be-gleitung dieser Kinder ist eine sozialpädagogische Fachkraft in der Schulein-gangsphase absolut notwendig. Für die optimale Förderung dieser Kinder reicht es nicht aus, dass sie drei Jahre in der Schuleingangsphase verbleiben können.

Udo Beckmann
Landesvorsitzender

 

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