VBE aktuell 08/17: Auch an Schulen muss man streiken!
02.02.2017

Aktuell laufen die Tarifverhandlungen für die Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder. Dazu zählt auch der Schulbereich. Um die Forderungen der Verbände und Gewerkschaften zu unterstreichen, kommt es im Rahmen der aktuellen Tarifrunde wieder zu Aktionen bzw. (Warn-)Streiks im Bereich des öffentlichen Dienstes. Unseren Warnstreikaufruf für den 09. Februar in Düsseldorf fügen wir noch einmal bei. Von dieser Arbeitskampfmaßnahme werden auch viele Schulen in NRW betroffen sein.

Die Tarifbeschäftigten im Schuldienst haben ein ausdrückliches Streikrecht. Das Ziel dieses rechtmäßigen (Warn-)Streiks ist es, Druck auf den Tarifvertragspartner, also die Tarifgemeinschaft der Länder (TdL), auszuüben. Der Streik der tarifbeschäftigten Lehrkräfte sowie der Sozialpädagogischen Fachkräfte und Schulsozialarbeiterinnen bzw. -arbeiter richtet sich daher nicht gegen die Schule oder die Schulleitung, sondern gegen den Arbeitgeber. Die Schule ist dadurch allerdings zwangsläufig mit betroffen.

Wir werben bei den Schulleitungen dafür, den tarifbeschäftigten Lehrerinnen und Lehrern sowie dem sozialpädagogischen Personal die rechtlich zulässige und wichtige Teilnahme an dem Warnstreik - 09. Februar in Düsseldorf -zu ermöglichen. Gleichzeitig empfehlen wir den Tarifbeschäftigten, obwohl eine Rechtspflicht dazu nicht besteht, die Schulleitung über ihre Abwesenheit in Folge ihrer Teilnahme an dieser Arbeitskampfmaßnahme rechtzeitig zu informieren. Die Schulleitungen weisen wir vorsorglich darauf hin, dass verbeamtete Lehrkräfte aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts nicht zu Vertretungstätigkeiten aufgrund von Streikmaßnahmen ihrer tarifbeschädigten Kolleginnen und Kollegen herangezogen werden dürfen.

Für Beamtinnen und Beamten gilt weiterhin ein Streikverbot. Dennoch ist es auch für verbeamtete Lehrkräfte zulässig, außerhalb ihrer Dienstzeiten an dieser Kundgebung teilzunehmen. Dies ist umso wichtiger, da sich die verbeamteten Kolleginnen und Kollegen in der Regel mit den Forderungen der tarifbeschäftigten Lehrkräfte und der Sozialpädagoginnen bzw. -pädagogen nach verbesserten Arbeits- und Einkommensbedingungen und nach einer Weiterentwicklung der Entgeltordnung für Lehrkräfte solidarisch erklären. 

Letztlich geht es um das gemeinsame Ziel, dass die Bediensteten im Schuldienst – egal ob tarifbeschäftigt oder verbeamtet – an der positiven Wirtschaftsentwicklung teilhaben können.

In diesem Sinne:

Einkommensrunde 2017 - Gemeinsam für Verbesserungen streiten!

Unsere Forderungen für die Einkommensrunde 2017:

  •  Gesamtpaket von 6 Prozent, darin enthalten sind:

           - Lineare Erhöhung der Tabellenwerte

           - Mindestbetrag als soziale Komponente

           - Einführung einer Stufe 6 ab Entgeltgruppe 6

  • Stufengleiche Höhergruppierung
  • Erhöhung der Entgelte für alle Auszubildenden um 90 Euro und des Urlaubsanspruchs auf 30 Tage
  • Übernahme aller Auszubildenden der Länder
  • Laufzeit 12 Monate
  • Zeit- und inhaltsgleiche Übertragung der Tarifeinigung auf die Beamtinnen und Beamten der Länder und Kommunen
  • Weiterentwicklung der Entgeltordnung für Lehrkräfte
  • Weiterentwicklung der Entgeltordnung im Länderbereich

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