Interessenvertretung behinderter Menschen
04.04.2017

Als Vertrauensperson ist die SBV für die Belange und Probleme der schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen zuständig. Sie ist auch Ansprechpartner für den Arbeitgeber, den Personalrat, das Integrationsamt sowie andere Institutionen in allen die schwerbehinderten Beschäftigten berührenden Themen.

 

Die Schwerbehindertenvertretung (SBV)  ist die gewählte Interessenvertretung der schwerbehinderten Menschen.

Als Vertrauensperson ist die SBV für die Belange und Probleme der schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen zuständig. Sie ist auch Ansprechpartner für den Arbeitgeber, den Personalrat, das Integrationsamt sowie andere Institutionen in allen die schwerbehinderten Beschäftigten berührenden Themen. Gemäß § 95 SGB IX zählen zu den Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung 

  • die Förderung der Eingliederung schwerbehinderter Menschen,
  • die Vertretung der Interessen der schwerbehinderten Beschäftigten,
  • die Beratung und Hilfestellung der schwerbehinderten Menschen.

Die Erfüllung der Aufgaben bezieht sich sowohl auf die Gruppe der schwerbehinderten Menschen und deren Gruppeninteressen als auch auf den einzelnen schwerbehinderten Menschen und dessen individuellen Ansprüche. Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben hat die Schwerbehindertenvertretung

  • darüber zu wachen, dass Gesetze und Regelungen zugunsten schwerbehinderter Menschen eingehalten werden.
  • Maßnahmen, die den schwerbehinderten Menschen dienen, bei den zuständigen Stellen zu beantragen. 
  • Anregungen und Beschwerden von schwerbehinderten Beschäftigten entgegenzunehmen und die berechtigten Interessen zu verfolgen.

Der Gesetzgeber hat mit der Novellierung des Sozialgesetzbuches (SGB IX) die Rolle der Schwerbehindertenvertretungen gestärkt. Die Schwerbehindertenvertretung unterstützt Beschäftigte bei Anträgen auf Feststellung einer Behinderung sowie bei Anträgen auf Gleichstellung.

Für eine Anfrage per Mail oder Telefon kontakten Sie bitte Ihre Ansprechpartner/-innen zum Thema Schwerbehinderung auf Landesebene bzw. in den Bezirken.

Nachfolgend finden Sie ein Serviceangebot, das Ihnen im Falle der Schwerbehinderung Hilfe bietet. Für die Richtigkeit kann jedoch keinerlei Gewähr übernommen werden. Alle Informationen wurden nach bestem Wissen vom Kollegen Hubert Graskamp zusammengestellt. Weitergehende rechtliche Hilfestellung erhalten VBE-Mitglieder in der VBE-Rechtsdatenbank

 • Rechtsgrundlagen für Schwerbehinderte (100)
Ein Blick in die Rechtsgrundlagen (Gesetzeslagen, Richtlinien, Verordnungen usw.) schafft Klarheit.

• Informationsquellen für Schwerbehinderte (200)
Wo bekomme ich als Schwerbehinderter Hilfsangebote oder die notwendigen Informationen?

 • Internetangebote für Schwerbehinderte (300)
Im Internet gibt es viele Hilfsangebote, hier finden Sie die wichtigsten Links

.• Informationsblätter zum Schwerbehindertenrecht (400)
Ein Überblick über viele Themenbereiche vom Anerkennungsverfahren über den Schulalltag bis hin zum Ruhestand.

• Formulare, Anträge, Schreiben, Verfahren (500)
Hilfreiche Sammlung von Blättern, die man im Falle der Schwerbehinderung kennen sollte.

• Informationen für Vertrauenspersonen (600)
Infos und Hinweise für die Schwerbehindertenvertretung (SBV).

• Wahl der Schwerbehindertenvertretung (700)
Wissenswertes und rechtliche Rahmenbedingungen zur Wahl der Schwerbehindertenvertretung (SBV)

• Was Sie wissen müssen
Rechte schwerbehinderter Lehrkräfte kurz zusammengefasst im Überblick

• Basiswissen für Schwerbehinderte Lehrkräfte
Broschüre erhältlich beim VBE Verlag

 

Foto: Hjalmar Brandt
Schule heute

Ausgabe Juli + August 2017

Grafik: © Lilli Jemska – shutterstock.com
E[LAA]N

Ausgabe 64


URL dieses Artikels:
http://www.vbe-nrw.de/menu_id/270/content_id/4103.html

VBE-Bezirksverbände

Arnsberg Detmold Düsseldorf Köln Münster

copyright © 2001 - 2017 Verband Bildung und Erziehung, Landesverband NRW