Informationen für Vertrauenspersonen
04.03.2017

Schwerbehindertenvertretung 600

LBV


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Änderungsvorschläge und Hinweise bitte direkt an: H. Graskamp
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Schwerbehindertenvertretung.

600

600a Wichtige rechtliche Grundlagen für SBV und Dienststelle
600b Rechtsstreitigkeiten und SBV, Kostenübernahme
601 Rechte und Pflichten nach dem SGB IX
602 Tätigkeitsbereich der Schwerbehindertenvertretung (SBV)
603 Aufwandsdeckungsmittel für SBV
605 Außerunterrichtliche Tätigkeiten, z.B. Pausenaufsicht für SBV
606 Liste der Schwerbehinderten für die Arbeit der SBV
607 Beteiligung der SBV bei der Einleitung einer aäU
608 Beteiligung der SBV bei der Zurruhesetzung
609 Beteiligung der SBV bei Fortbildungen
609a SBV Beteiligung bei erneuter Diensfähigkeit
610 Zusätzlichen Pflichtstundenermäßigungen für schwerbehinderte Lehrkräfte
612 Fortbildungstermine
612a SBV Fortbildungen
613 Vorstellungsgespräch bei Schwerbehinderung
615 Einstellungsverfahren, Auszüge aus dem Ines Handbuch GS
616 Einstellungsverfahren, Auszüge aus dem Ines Handbuch HS, RS ...
630 Schwerbehindertenrechte in der Rechtshierarchie
   
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Als Vertrauensperson ist die SBV für die Belange und Probleme der schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen zuständig. Sie ist auch Ansprechpartner für den Arbeitgeber, den Personalrat, das Integrationsamt sowie andere Institutionen in allen die schwerbehinderten Beschäftigten berührenden Themen.

 

Foto: Hjalmar Brandt
Schule heute

Ausgabe Juli + August 2017

Grafik: © Lilli Jemska – shutterstock.com
E[LAA]N

Ausgabe 64


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