Informationen für Vertrauenspersonen
04.03.2017
Alle Hinweise sind als pdf-Dateien angelegt und können direkt hier erhalten, gelesen und ausgedruckt werden.
Bitte klicken Sie auf die entsprechende Kennziffer.
Änderungsvorschläge und Hinweise bitte direkt an: H. Graskamp
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Schwerbehindertenvertretung.
600
600a | Wichtige rechtliche Grundlagen für SBV und Dienststelle |
600b | Rechtsstreitigkeiten und SBV, Kostenübernahme |
601 | Rechte und Pflichten nach dem SGB IX |
602 | Tätigkeitsbereich der Schwerbehindertenvertretung (SBV) |
603 | Aufwandsdeckungsmittel für SBV |
605 | Außerunterrichtliche Tätigkeiten, z.B. Pausenaufsicht für SBV |
606 | Liste der Schwerbehinderten für die Arbeit der SBV |
607 | Beteiligung der SBV bei der Einleitung einer aäU |
608 | Beteiligung der SBV bei der Zurruhesetzung |
609 | Beteiligung der SBV bei Fortbildungen |
609a | SBV Beteiligung bei erneuter Diensfähigkeit |
610 | Zusätzlichen Pflichtstundenermäßigungen für schwerbehinderte Lehrkräfte |
612 | Fortbildungstermine |
612a | SBV Fortbildungen |
613 | Vorstellungsgespräch bei Schwerbehinderung |
615 | Einstellungsverfahren, Auszüge aus dem Ines Handbuch GS |
616 | Einstellungsverfahren, Auszüge aus dem Ines Handbuch HS, RS ... |
630 | Schwerbehindertenrechte in der Rechtshierarchie |
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04.04.2017 Interessenvertretung behinderter MenschenAls Vertrauensperson ist die SBV für die Belange und Probleme der schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen zuständig. Sie ist auch Ansprechpartner für den Arbeitgeber, den Personalrat, das Integrationsamt sowie andere Institutionen in allen die schwerbehinderten Beschäftigten berührenden Themen.
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