VBE: Schule schwänzen vor den Ferien kann teuer werden
„Die Ausreden sind manchmal aberwitzig. Die gleiche Oma wurde zwei Jahre hintereinander am Ende der Sommerferien beerdigt. Oder Eltern meinten, sie hätten den Termin vergessen, wann die Ferien enden“, sagt Udo Beckmann, Vorsitzender des Verbands Bildung und Erziehung (VBE) NRW.
Der VBE weist Eltern und Lehrkräfte darauf hin, dass dieses Verhalten rechtswidrig ist und im schlechtesten Fall zu einem Bußgeld von über 1000 € führen kann. Denn die Schulpflicht der Schülerinnen und Schüler gilt bis zum letzten Schultag. „Abgesehen von der rechtlichen Verpflichtung haben Eltern eine wichtige Vorbildfunktion. Es ist schädlich, wenn sie ihren Kindern durch dieses Verhalten beibringen, dass sie sich an Regeln nicht halten müssen“, mahnt Beckmann.
Einzige Ausnahme für eine Befreiung von der Schulpflicht sind sogenannte schwerwiegende Gründe, etwa schwere Erkrankungen, Hochzeiten oder Beerdigungen im engsten Familienkreis. Die Schulleitung hat dafür die Möglichkeit, Kinder bis zu 3 Tage von der Schule zu befreien. Die Grenzen definiert das Gesetz eindeutig: „Unmittelbar vor und im Anschluss an die Ferien darf eine Schülerin oder ein Schüler nur beurlaubt werden, wenn die Beurlaubung ersichtlich nicht dem Zweck dient, die Schulferien zu verlängern, preisgünstigere Urlaubstarife zu nutzen oder möglichen Verkehrsspitzen zu entgehen.“
Pressemitteilung 33-2017
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16.01.2017 VBE: Hohe Dunkelziffer bei Gewalt gegen Lehrkräfte„Die Daten der Landesregierung und das Eingeständnis einer hohen Dunkelziffer bestätigen die Einschätzung des Verbands Bildung und Erziehung, dass Gewalt gegen Lehrer ein Tabuthema ist, zu dessen Verhinderung mehr getan werden muss“, sagt Udo Beckmann, Vorsitzender des VBE NRW anlässlich einer aktuellen Auswertung von anerkannten Dienstunfällen von Lehrkräften. Die Daten, die das Schulministerium als Antwort auf eine CDU-Anfrage dem Landtag vorlegte, stammen aus dem Jahr 2015. |
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