Abschlussbericht zur Evaluation des Praxissemesters
15.12.2016

ZfsL AKTUELL 13/12/16

Eine landesweite AG kommt nach der Evaluation des Praxissemesters in einem Abschlussbericht zu folgenden zentralen Ergebnissen:

  • Das Praxissemester hat sich bewährt. Lehramtsstudierende schätzen es sehr positiv ein. Die Beurteilung ist differenzierter, was die unterschiedlichen Lernorte (Schule, ZfsL, Hochschule) betrifft: „Der Lernort Schule wird sehr positiv, der Lernort Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) positiv wahrgenommen. Die Bewertung des Lernorts Hochschule durch die Studierenden war dagegen eher gemischt."

  • Das zentrale Ziel des Praxissemesters, die Verbindung von Theorie und Praxis als Gegenstand der eigenen Professionalisierung wahrzunehmen, wurde nur zum Teil eingelöst.

  • Die Leistungsanforderungen der beteiligten Ausbildungsinstitutionen sind zu unterschiedlich; die organisatorischen Rahmenbedingungen wenig förderlich; die Kooperation und Absprachen der Ausbildungspartner nicht ausreichend, zu divergent die konzeptionellen Vorstellungen und zentralen Begrifflichkeiten der inhaltlichen Ausgestaltung dessen, was mit dem Praxissemester intendiert und in der Rahmenkonzeption beschrieben wurde.

Als Fazit ergibt sich folgende Problemlage: „Viele Evaluationsergebnisse weisen auf eine unzureichende Abstimmung der Institutionen hin. Dadurch kann die Zielerreichung des Praxissemesters erheblich gefährdet werden."

Aus der Evaluation ergeben sich u.a. folgende Zusatzvereinbarungen zur Rahmenkonzeption mit Änderungen, die im Februar 2017 (Beginn des nächsten Praxissemesters) in Kraft treten sollen. Der Erlass „Praxiselemente in den lehramtsbezogenen Studiengängen" (BASS 20-02 Nr. 20) wird entsprechend modifiziert:

  • 1 - 3 Studienprojekte (Verzicht auf den Begriff Unterrichtsprojekte) in den Bildungswissenschaften oder in den Fächern. Die Hochschule legt die genaue Zahl fest.

  • Die Vorbereitung der Studienprojekte durch die Hochschule muss so angelegt sein, dass Anpassungen an die konkreten Rahmenbedingungen in den Praktikumsschulen möglich sind.

  • Der Unterricht unter Begleitung soll insgesamt einen Umfang von mindestens 50 bis maximal 70 Unterrichtsstunden haben. Eigenständige Unterrichtselemente werden unabhängig von ihrem exakten Zeitumfang als Unterrichtstunde gezählt.

Mit der Festschreibung der 18-monatigen Dauer des Vorbereitungsdienstes durch das Lehrerausbildungsgesetz im Jahr 2016 muss das Praxissemester nicht mehr auf einen späteren sofortigen Einsatz im selbstständigen Unterricht vorbereiten. Als Bestandteil der schulpraktischen Ausbildung leistet es aber weiterhin wichtige Beiträge zum Erwerb von Handlungskompetenzen späterer Lehrkräfte.

Fazit des VBE:
Die Arbeit der Fachleiter/-innen im Praxissemester war gut!
Deshalb bleibt der VBE bei seinen Forderungen: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit!
Die Fachleitertätigkeit in allen Lehrämtern muss mit einem Beförderungsamt verbunden sein.
Weiterhin muss der Umfang der Stellen für Lehrerbildung dem tatsächlichen Bedarf entsprechen.

Den Abschlussbericht zum Nachlesen

Foto: Hjalmar Brandt
Schule heute

Ausgabe Juli + August 2017

Grafik: © Lilli Jemska – shutterstock.com
E[LAA]N

Ausgabe 64


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