Lehreraustauschverfahren zum 01.02.2015
26.05.2014

Für die Verwaltungsabläufe im Lehreraustauschverfahren zum 1. Februar
2015 gilt Folgendes:

Online-Anträge

Von den Lehrkräften sollen nur noch Online-Anträge aus OLIVER heraus gestellt werden, da damit die erforderliche Datensicherheit für einen Online-Austausch gewährleistet ist und die manuelle Erfassungsarbeit entfallen kann.
Übernahmeanträge in Papierform sollen grundsätzlich an die Lehrkraft zurückgesendet werden mit dem Hinweis, den Online-Versetzungsantrag zu verwenden. Dabei sollte gewährleistet sein, dass ein Online-Antrag bis zum 31. Juli 2014 gestellt und übermittelt werden kann.

Nachträgliche Änderungen im Übernahmeantrag

Nachträgliche Änderungen im LTV-Antrag, wie zum Beispiel Ergänzungen der Ortswünsche, sind dem beteiligten Land sofort telefonisch oder per Mail zu übermitteln, um dem aufnehmenden Land auch die weitere Bearbeitung hinsichtlich der Ergänzung zu ermöglichen.

Personalakten

Personalakten sollen bei Erstanträgen an die aufnehmenden Schulbehörden verschickt werden.
Für das Lehreraustauschverfahren zum 1. Februar 2015 gelten folgende Termine:

31. Juli 2014:
Bereits bekannte und veröffentlichte Antragsfrist für Versetzungsanträge aus Nordrhein-Westfalen.

bis 29. August 2014:
Vorlagefrist der Anträge mit Freigabevotum in andere Bundesländer. Diese Anträge sollen möglichst
- frühzeitig erfasst und
- täglich versandt werden.

Damit wird gewährleistet, dass eine Abstimmung mit den aufnehmenden
Ländern frühzeitig erfolgen kann.
Anträge, die erst nach dem bundesweiten Fristende 31. Juli 2014 bei den Bezirksregierungen eingehen, sind unverzüglich an das Ministerium für Schule und Weiterbildung und die aufnehmenden Länder weiterzuleiten.

22. September 2014, 12 Uhr:
Ende der Bearbeitungsfrist.

Bei den Aufnahmeanträgen aus anderen Ländern ist zu beachten:
- Aufnahmevoten sollen frühzeitig gebucht und verschickt werden, damit eine schnelle Abstimmung mit den abgebenden Ländern erfolgen kann.
- Antragsbegründungen sollen mit erfasst werden, damit bei den Tauschverhandlungen eine nachvollziehbare Entscheidung getroffen werden kann.
- Service-Angebote sollen geprüft werden.

25. bis 27. September 2014:
Sitzung der Ad-hoc-Arbeitsgruppe "Lehreraustausch zwischen den Ländern in der Bundesrepublik Deutschland - Informationsforum zur Lehrereinstellung". Nach der Sitzung besteht wieder die Möglichkeit, in begründeten Einzelfällen nachzuverhandeln.
Die Nachverhandlungen können auch wie bisher genutzt werden, um kurzfristig frei gewordene Stellen zu besetzen.

Im Rahmen des Lehreraustauschverfahrens zum 1. Februar 2015 werden die Anträge zum Teil wieder zusätzlich über ein Online-Verfahren ausgetauscht. Am Online-Verfahren nehmen die Länder Niedersachsen (federführend für den Online-Versand), Hamburg, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen teil.

Der Online-Versand sowie der Import von Übernahmeanträgen erfolgt grundsätzlich mittwochs und wird von IT.NRW durchgeführt. In den letzten beiden Wochen vor der Sitzung der Ad-hoc-Arbeitsgruppe werden ein täglicher Online-Versand und Import der Übernahmeanträge durch IT.NRW erfolgen.

Auf die Vereinbarung der Kultusministerkonferenz vom 10. Mai 2001 sowie die dazu ergangenen Verfahrensabsprachen vom 7. November 2002 wird hingewiesen.

Zum Halbjahrestermin werden die Länder Baden-Württemberg, Bremen,
Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Thüringen und Nordrhein-Westfalen teilnehmen.

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Der VBE hat die Antwort des Staatssekretärs zu den verschiedenen Anfragen, die der VBE in Sachen Schulsport an die Ministerin gestellt hat, erhalten. Durch das Schreiben des Staatssekretärs ist klargestellt, dass alle, die bisher Sportunterricht erteilt und sich bewährt haben, dies auch weiterhin tun dürfen. Zudem weist der Staatssekretär darauf hin, dass sowohl der Erlass, wie auch die erläuternden FAQs die gleiche Rechtsverbindlichkeit haben.

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Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 19.06.2014 entschieden, dass die Bemessung des Grundgehalts nach Lebensalter in Berlin eine Altersdiskriminierung darstellt.

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