Lehreraustauschverfahren zum 1. August 2016
20.01.2016

Für die Verwaltungsabläufe im Lehreraustauschverfahren zum 1. August
2016 gilt Folgendes:

Online-Anträge:
1. Im Rahmen des Lehreraustauschverfahrens zum 1. August 2016 werden die Anträge zum Teil wieder zusätzlich über ein Online-Verfahren ausgetauscht. Am Online-Verfahren nehmen die Länder
Niedersachsen (federführend für den Online-Versand), Hamburg, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen teil.
Erstmals nimmt auch Bayern am Online-Austausch teil.
Ein Online-Austausch mit Hessen ist in Vorbereitung.

2. Der Online-Versand sowie der Import von Übernahmeanträgen erfolgen grundsätzlich mittwochs und werden von IT.NRW durchgeführt. In den letzten beiden Wochen vor der Sitzung der Ad-hoc-Arbeitsgruppe werden ein täglicher Online-Versand und Import der Übernahmeanträge durch IT.NRW erfolgen.

Nachträgliche Änderungen im Übernahmeantrag: 
Nachträgliche Änderungen im LTV-Antrag, wie zum Beispiel Ergänzungen der Ortswünsche, sind dem beteiligten Land sofort zu übermitteln.

Personalakten:
Personalakten sollen bei Erstanträgen an die aufnehmenden Schulbehörden verschickt werden.

Für das Lehreraustauschverfahren zum 1. August 2016 gelten folgende Termine:

31. Januar 2016: Bereits bekannte und veröffentlichte Antragsfrist für Versetzungsanträge aus Nordrhein-Westfalen.

bis 22. Februar 2016: Vorlagefrist der Anträge mit Freigabevotum in andere Bundesländer. Diese Anträge sollen möglichst
- frühzeitig erfasst und
- täglich versandt werden.
Damit wird gewährleistet, dass eine Abstimmung mit den aufnehmenden  Ländern frühzeitig erfolgen kann.

Anträge, die erst nach dem 31. Januar 2016 bei den Bezirksregierungen eingehen, sind unverzüglich an das Ministerium für Schule und Weiterbildung und die aufnehmenden Länder weiterzuleiten.

5. April 2016, 12 Uhr: Ende der Bearbeitungsfrist.

Bei den Aufnahmeanträgen aus anderen Ländern ist zu beachten:
- Aufnahmevoten sollen frühzeitig gebucht und verschickt werden, damit eine schnelle Abstimmung mit den abgebenden Ländern erfolgen kann.
- Antragsbegründungen sollen mit erfasst werden, damit bei den Tauschverhandlungen eine nachvollziehbare Entscheidung getroffen werden kann.
- Service-Angebote sollen geprüft werden.

6./7. April 2016: Sitzung der Ad-hoc-Arbeitsgruppe "Lehreraustausch zwischen den Ländern in der Bundesrepublik Deutschland - Informationsforum zur Lehrereinstellung".

Nach der Sitzung besteht wieder die Möglichkeit, in begründeten Einzelfällen nachzuverhandeln. Die Nachverhandlungen können auch wie bisher genutzt werden, um kurzfristig frei gewordene Stellen zu besetzen.

Auf die Vereinbarung der Kultusministerkonferenz vom 10. Mai 2001 sowie die dazu ergangenen Verfahrensabsprachen vom 7. November 2002 wird hingewiesen.

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