Zum Erlass Sicherheitsförderung im Schulsport
06.02.2015

Der VBE hat die Antwort des Staatssekretärs zu den verschiedenen Anfragen, die der VBE in Sachen Schulsport an die Ministerin gestellt hat, erhalten. Durch das Schreiben des Staatssekretärs ist klargestellt, dass alle, die bisher Sportunterricht erteilt und sich bewährt haben, dies auch weiterhin tun dürfen. Zudem weist der Staatssekretär darauf hin, dass sowohl der Erlass, wie auch die erläuternden FAQs die gleiche Rechtsverbindlichkeit haben.

Der intensive Einsatz des VBE hat diese Klarstellung und damit einen weitgehenden Bestandsschutz des Schulsports erreicht.

Schreiben des MSW vom 04.02.2015:

"Ihr Schreiben vom 23.01.2015
Sehr geehrter Herr Beckmann,
vielen Dank für Ihren Brief. Frau Ministerin Löhrmann hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.

Ich bedaure, dass der Erlass teilweise den Eindruck erweckt hat, es habe sich an den fachlichen Anforderungen für Lehrkräfte zum Sportunterricht Grundlegendes geändert. Dies ist nicht der Fall. Gleichwohl hat die derzeit sehr unterschiedliche Praxis Nachfragen zur Umsetzung ausgelöst.

Die FAQ im Schulsportportal nennen die Personengruppen, die neben ausgebildeten Sportlehrkräften den in der Stundentafel vorgesehenen Sportunterricht erteilen dürfen. Dabei handelt es sich um Lehrerinnen und Lehrer mit einer entsprechenden Qualifikationserweiterung, Lehrerinnen und Lehrer, die zurzeit an einer solchen Maßnahme teilnehmen, sowie Lehrerinnen und Lehrer mit Nachweis einer vergleichbaren Qualifikation (z.B. Übungsleiter-Schein). Unabhängig können alle Lehrerinnen und Lehrer, die bisher Sport unterrichtet und sich bewährt haben, dies auch weiterhin.

Zum Erlass erhalten wir gleichermaßen positive und kritische Rückmeldungen. Wir werden die aktuelle Praxis mit Qualifizierungs-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen begleiten. Diese werden wie bisher von den Bezirksregierungen je nach Bedarf und Nachfrage regional angeboten und durchgeführt. Darüber hinaus kann der Nachweis der erforderlichen Qualifikation bei anerkannten Trägern der Fort- und Weiterbildung erworben werden. Diese Anerkennung erfolgt durch eine Eintragung in den Fortbildungskatalogen der Bezirksregierungen.

Die Implementation des Erlasses zur Sicherheitsförderung im Schulsport hat danach bereits Ende 2014 mit einer zentralen Veranstaltung begonnen, bei der alle Sportdezernentinnen und -dezernenten sowie die Beraterinnen und Berater im Schulsport, die die Schulen vor Ort informieren, beraten und fortbilden, informiert wurden. Die Bezirksregierungen planen bzw. führen aktuell ihre eigenen regionalen Implementationsveranstaltungen durch. Wir werden die Rückmeldungen aufmerksam verfolgen.

Ich hoffe, dass ich mit diesen Hinweisen die erforderliche Klarheit schaffen konnte, und darf anlässlich verschiedener Nachfragen darauf hinweisen, dass Erlasse, erläuternde FAQ und Schulmails die gleiche Rechtsverbindlichkeit haben.

Weitere Hinweise und Fragen, wie beispielsweise die in Ihrer Mail von gestern nehme ich gerne auf und werde entsprechende Antworten in die FAQ einstellen.

Mit freundlichen Grüßen
Ludwig Hecke"

 

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