VBE aktuell 08/16: Krankenstandserhebung an Schulen
04.02.2016

Schreiben des VBE vom 22.12.2015 (PDF)

Der VBE hatte die Probleme mit der Krankenstandserhebung an Schulen öffentlich gemacht und das MSW mit Schreiben vom 22.12.2015 aufgefordert, die bestehenden Defizite sofort abzustellen (vgl.: VBE aktuell 01/16). Die Antwort des MSW gebe ich Ihnen hiermit zur Kenntnis.

 

„(…) für Ihr an Herrn Staatssekretär Hecke gerichtetes Schreiben danke ich Ihnen. Er hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.

Das IT-Programm GPC steht den Schulen seit dem 1. Dezember 2015 für einen Probedurchlauf zur Verfügung. Zum 01 .01.2016 beginnt die Verpflichtung der Schulen zur Erfassung valider Daten für den Krankenstandbericht 2016. Die Erfassung kann mit GPC erfolgen. Verpflichtend ist die Anwendung von GPC für die Erhe-bung des Krankenstandes in der Landesverwaltung zum Stichtag Ende Februar 2017, da von den Schulen erst dann das Summen-blatt mit den anonymisierten Summen der Krankheitstage einer Schule mithilfe von GPC an IT.NRW übermittelt werden muss. Sollte sich die Bereitstellung von GPC durch den Schulträger im Einzelfall verzögern, haben Schulen die Möglichkeit, Daten nach-träglich einzupflegen. Dies kann auch durch den Import aus ande-ren Schulverwaltungsprogrammen nach GPC erfolgen, so dass sie nicht händisch erfasst werden müssen.

Wie Sie wissen, konnte IT.NRW erst mit erheblicher Verzögerung die nun vorliegende Programmversion von GPC liefern. Von daher war eine frühzeitigere Information aller Beteiligten leider nicht möglich. Auch ich bedauere dies sehr.

Während des Probedurchlaufs und auch darüber hinaus stehen den Schulen zahlreiche Unterstützungsmöglichkeiten zur Verfü-gung: Ansprechpersonen bei den Bezirksregierungen und beim Ministerium für Schule und Weiterbildung, Bedienungsanleitung und zusätzlich entwickelte Videoanleitungen sowie das GPC-Forum, in dem Lösungen für eine Vielzahl häufig gestellter Fragen vermittelt werden. Schriftliche Anfragen an das beim MSW eingerichtete E-Mail-Postfach für GPC wurden so zügig wie möglich beantwortet. Auch Schulträger, die sich wegen entstandener Umsetzungsprobleme bei der Bereitstellung des lnstallationspaketes für die Schulen an das MSW gewandt haben, wurden intensiv beraten und unterstützt.

Dass es in der Anfangszeit vereinzelt auch zu Überlastungen gekommen sein dürfte, will ich nicht in Abrede stellen. Bei Rückrufen in Schulen haben wir aber auch feststellen können, dass diese ihre Problemstellungen mithilfe der online bereitgestellten Informationsmöglichkeiten vielfach selbst lösen konnten. Darüber hinaus wurden durch Updates insbesondere Wünsche von Schulen nach zusätzlichen Funktionalitäten zeitnah realisiert, z.B. eine Import-möglichkeit aus dem IT-Schulverwaltungsprogramm SchiLD.

Die Erhebung des Krankenstandes bei Lehrerinnen und Lehrern bildet einen Baustein im Rahmenkonzept zum Betrieblichen Ge-sundheitsmanagement in der Landesverwaltung NRW. Dieses fördert und unterstützt im Bereich der öffentlichen Schulen die Gesundheit von Pädagoginnen und Pädagogen nachhaltig. Die Gesundheitsprävention wird - im Rahmen der zur Verfügung ste-henden Ressourcen - weiterhin kontinuierlich ausgebaut. Die lan-desweiten Vorgaben sehen für die Erhebung des Krankenstands einheitlich vor, dass nur ganze Arbeitstage erfasst werden, um eine Vergleichbarkeit der Daten zu gewährleisten.

Rückschlüsse auf die Anzahl ausgefallener Unterrichtsstunden oder Reservebedarfe sind daher nicht möglich. (...)”

 

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