Der Gesetzesentwurf, welcher die Besoldungserhöhung für Schulleiterinnen und Schulleiter beinhaltet, wurde am 14.12.2016 in den Landtag eingebracht. Nach erfolgter Überweisung wird der Innenausschuss am 19.01.2017 über den Gesetzesentwurf beraten. Wir gehen davon aus, dass dann zeitnah eine verbindliche Entscheidung getroffen wird.
Nach derzeitigem Stand wird die Besoldung der in A12 (Amtszulage), A13 und A13 (Amtszulage) befindlichen Schulleiterinnen und Schulleitern rückwirkend zum 01.Januar 2017 nach Besoldungsgruppe A14 angehoben. Dies geschieht in Form einer gesetzlichen Überleitung, so dass keine Antragstellung der Betroffenen erforderlich sein wird.
Der VBE begrüßt die seit langem geforderte Besoldungsanpassung, weist aber erneut darauf hin, dass zwei wesentliche Forderungen noch im Raume stehen.
Die Besoldung der Konrektorinnen und Konrektoren muss ebenfalls angepasst werden. Nachdem auch das SchulG den Begriff der Schulleitung und des Leitungsteams etabliert hat, ist es nicht nachvollziehbar, dass die Gruppe der ständigen Vertreterinnen und Vertreter der Schulleitung unberücksichtigt bleibt.
Weiterhin ist eine Übergangsregelung erforderlich, damit Schulleitungen die von der Besoldungserhöhung profitieren, aber weniger als 2 Jahre vor dem Ruhestand stehen, auch aus dem höheren Amt versorgt werden. Dies ist nach der aktuellen gesetzlichen Regelung nicht der Fall.
Der VBE ist weiterhin bemüht zu den zuvor genannten Forderungen durch Gespräche mit der Politik zeitnah eine Lösung im Sinne der Betroffenen herbeizuführen.
Wir werden Sie über den Fortgang der Beratungen zeitnah informieren.