Beschwerden gibt es leider auch im Schulalltag. Hierbei handelt es sich sowohl um Beschwerden von Kolleginnen und Kollegen über Kolleginnen und Kollegen als auch Beschwerden von Eltern gegenüber
Lehrkräften.
Beschwerden von Kolleginnen und Kollegen können und sollten intern gelöst werden. Hierbei kann auch der Lehrerrat und Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen als Vermittlungsgremien agieren.
In der Regel sollten solche Beschwerden allerdings von der Schulleiterin oder dem Schulleiter in einem Gespräch mit den betroffenen Kollegen und Kolleginnen geklärt werden.
Anders verhält es sich schon mit Beschwerden von Eltern. Diese können verschiedene Gründe. Die einen ärgern sich über eine Benotung, die anderen über den Umgang der Lehrkraft mit den Schülerinnen und Schülern.
Zunächst sollten Beschwerden jeder Art natürlich ernst genommen werden und es sollte probiert werden eine gemeinsame Lösung zu finden. Das ist in einigen Bereichen sicherlich schwierig, da es bei solchen Beschwerden häufig sehr viele Emotionen auf beiden Seiten gibt. Umso wichtiger ist es, dass man hier mit den Eltern in einem Gespräch zielführend arbeitet.
Den Eltern sollte zunächst die Gelegenheit gegeben werden sich äußern zu können. Danach sollte natürlich auch die betroffene Lehrkraft zu Wort kommen. In vielen Fällen klärt sich die Situation bereits auf, wenn beide Seiten dargelegt werden. Ziel des Gesprächs mit den Eltern ist es immer, eine konstruktive und möglichst einvernehmliche Lösung des Problems zu finden.
Problem
Die Eltern kennen den Vorfall immer nur aus der Sicht des Kindes und gehen in der Regel auch erstmal davon aus, dass der Vorfall sich so ereignet hat, wie ihr Kind es Ihnen geschildert hat.
Sollte der Vorwurf zutreffen und ein Fehlverhalten vorliegen, ist es wichtig, dass die Lehrkraft zu dem Fehler steht und sich entschuldigt. Wenn allerdings der Vorfall sich anders als in der Schilderung des Kindes ereignet hat, so sollte die Lehrkraft Ihre Sicht der Dinge dazu äußern ohne dem Kind vorzuwerfen, dass es gelogen hat. Häufig handelt es sich um Missverständnisse, die schnell klärt werden können.
Wichtig
In Fällen in denen die Gefühle sehr hoch kochen und ein Gespräch in Beleidigungen ausartet, darf jeder das Gespräch abbrechen. Hier sollte dann versucht werden das Problem mit Hilfe der Schulleiterin oder des Schulleiters aufzuarbeiten.
Gerade bei der Beschwerde über Noten gibt es nicht immer eine Möglichkeit, alle Beteiligten zufrieden zustellen. Hierbei ist zu beachten, dass eine Zeugnisnote nur von der Lehrkraft selbst oder von der Schulaufsicht auf der Grundlage einer schulfachlichen Überprüfung geändert werden kann. Wenn Sie also selbst nicht weiterkommen, können Sie hier die Schulaufsicht involvieren. Diese erteilt dem Beschwerdeführer dann einen Bescheid, mit dem die Zeugnisnote bestätigt oder geändert wird. Wenn es sich um eine Beschwerde gegen eine Zeugnisnote in einem Versetzungszeugnis handelt, so ist dies als formaler Widerspruch zu behandeln.
Grundsätzlich gilt, dass bei Beschwerden zunächst immer an den Betroffenen verwiesen werden soll. Wenn also Beschwerden über eine Kollegin oder einen Kollegen bei Ihnen als Lehrkraft oder als Schulleiter/in eingehen, so sollten Sie zunächst dazu auffordern ein klärendes Gespräch mit der Person selbst zu führen. Wenn dann der Elternteil nach dem Gespräch seine oder ihre Beschwerde aufrecht erhält, kann natürlich auch eine Klärung mit Ihrer Hilfe erfolgen.
Jede Schule kann für sich Grundsätze in der Lehrerkonferenz festhalten, wie im Fall einer Beschwerde vorgegangen werden soll.
Für Rückfragen steht unseren Mitgliedern die Rechtsabteilung des VBE NRW unter der Telefonnummer 0231/ 42 57 57 - 0 zur Verfügung. Darüber hinaus ist dienstags von 14:00 – 17:00 Uhr und mittwochs von 14:00 – 19:00 Uhr das Servicetelefon für Mitglieder des VBE unter der Telefonnummer 0231/ 43 38 63 zu erreichen. Zusätzlich können Sie Ihre Fragen an das Lehrerforum des VBE richten: http://lehrerforum-nrw.de/
Mitglieder finden weitere Informationen auch auf der Rechtsdatenbank des VBE.
Hinweis:
Der VBE hat im Zuge der Veränderung der Dienstvorgesetzteneigenschaften die Lehrerratsbroschüre aktualisiert und in zweifacher Ausfertigung an die Schulen versandt.
Der VBE bietet Grund- und Aufbauschulungen für Mitglieder in Lehrerräten an. Der geänderte Erlass regelt auch die Durchführung von Aufbauschulungen. Da die Basis eine vertragliche Vereinbarung mit dem MSW ist, sind unsere Angebote den staatlichen - z. B. durch die Kompetenzteams - gleichgestellt. Nutzen Sie die Veranstaltungen im Jahr 2014. Dazu laden wir Sie herzlich ein. Ihnen
entstehen keine Kosten. Ihre Fahrtkosten trägt die Schule, der die verauslagten Reisekosten dann von der Bezirksregierung erstattet werden. Die Teilnahme an den Qualifizierungen liegt im besonderen dienstlichen Interesse. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten Sonderurlaub gemäß § 26 der Freistellungs-und Urlaubsverordnung.
Der besondere Ausnahmefall gemäß § 26 Freistellung- und Urlaubsverordnung ist gegeben. Die Qualifizierungen für Lehrerräte finden jeweils von 9.00 Uhr bis 16.30 Uhr statt. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter www.lehrerrat.de.
Inka Schmidtchen
Justiziarin VBE NRW
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