Elternzeit
Die Elternzeit kann nun in 3 und nicht mehr wie zuvor in nur 2 Zeitabschnitte pro Elternteil aufgeteilt werden. Davon kann der Arbeitgeber den 3. Zeitabschnitt aus dringenden betrieblichen/dienstlichen Gründen ablehnen, wenn dieser zwischen dem 3. und 8. Geburtstag des Kindes liegt.
Die Elternzeit muss beim Arbeitgeber/der Dienststelle (Schulamt oder Bezirksregierung) 7 Wochen vor Inanspruchnahme angemeldet werden. Die Elternzeit für den Zeitraum nach dem 3. Lebensjahr des Kindes muss 13 Wochen vorher erfolgen. Zudem können Eltern nun 24 statt 12 Monate Elternzeit zwischen dem 3. und 8. Geburtstag ihres Kindes nehmen.
ElterngeldPlus:
Gilt für alle Kinder mit dem Geburtstermin ab dem 01.07.2015.
Das ElterngeldPlus ist etwas für Väter und Mütter, die schon während des Elterngeldbezugs und danach in Teilzeit arbeiten wollen.
Bislang können Eltern zwar Teilzeitarbeit und Elterngeld kombinieren, allerdings verlieren sie dann einen Teil ihres Elterngeldanspruches. Ihr Lohn/ Gehalt mindert die ausgezahlten Beträge, ohne dass es bisher dafür zum Ausgleich einen längeren Bezug des Elterngeldes gibt. Dies wird nun mit dem ElterngeldPlus geändert. Mit den ElterngeldPlus-Monaten können beide Elternteile während der Teilzeittätigkeit doppelt so lange die Förderung durch das Elterngeld nutzen. Aus einem Elterngeldmonat werden zwei ElterngeldPlus-Monate.
Zusätzlich zum ElterngeldPlus wurde ein Partnerschaftsbonus beschlossen.
Wenn beide Eltern pro Woche 25 bis 30 Stunden parallel arbeiten, erhält jeder Elternteil das ElterngeldPlus nochmals für vier zusätzliche Monate. Dies gilt auch für Alleinerziehende.
Das ElterngeldPlus beträgt monatlich maximal die Hälfte des Elterngeldes, das den Eltern ohne Teilzeitbeschäftigung zustehen würde. Dafür kann es über einen längeren Zeitraum ausgezahlt werden.
Wichtig:
Der VBE bietet für weitere Fragen zu diesem Themenbereich und weiteren Fragen zu Schwangerschaft, Mutterschutz, Elternzeit und Elterngeld am 26.02.2015 eine Hotline an, wo von unseren Experten alle Ihre Fragen beantwortet werden können.
Für Rückfragen steht unseren Mitgliedern die Rechtsabteilung des VBE NRW unter der Telefonnummer 0231 425757-0 zur Verfügung. Darüber hinaus ist dienstags von 14:00 – 17:00 Uhr und mittwochs von 14:00 – 19:00 Uhr das Servicetelefon für Mitglieder des VBE unter der Telefonnummer 0231 433863 zu erreichen. Zusätzlich können Sie Ihre Fragen an das Lehrerforum des VBE richten: http://lehrerforum-nrw.de/
Mitglieder finden weitere Informationen auch auf der Rechtsdatenbank des VBE.
Hinweis:
Der VBE bietet Grund- und Aufbauschulungen für Mitglieder in Lehrerräten an. Der geänderte Erlass regelt auch die Durchführung von Aufbauschulungen. Da die Basis eine vertragliche Vereinbarung mit dem MSW ist, sind unsere Angebote den staatlichen - z. B. durch die Kompetenzteams - gleichgestellt. Nutzen Sie die Veranstaltungen im Jahr 2015. Dazu laden wir Sie herzlich ein. Ihnen entstehen keine Kosten. Ihre Fahrtkosten trägt die Schule, der die verauslagten Reisekosten dann von der Bezirksregierung erstattet werden.
Die Teilnahme an den Qualifizierungen liegt im besonderen dienstlichen Interesse. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten Sonderurlaub gemäß § 26 der Freistellungs- und Urlaubsverordnung. Der besondere Ausnahmefall gemäß § 26 Freistellungs- und Urlaubsverordnung ist gegeben. Die Qualifizierungen für Lehrerräte finden jeweils von 9.00 Uhr bis 16.30 Uhr statt.
Anmeldungen zu unseren Lehrerräteschulungen sind jederzeit möglich unter www.lehrerrat.de
Inka Schmidtchen
Justiziarin VBE NRW
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