Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird die Umsetzung der Ergebnisse geregelt, die aus den Gesprächen der Landesregierung mit den Spitzenorganisationen der Landesregierung für die Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge für die Jahre 2015 und 2016 resultieren. Insofern handelt es sich hiermit lediglich um eine längst überfällige gesetzliche Regelung.
Die in dem Gesetzentwurf angeführten Begründungen hinsichtlich einer amtsangemessenen Alimentation bei der vorgenommenen Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge nimmt der VBE zur Kenntnis. Ob - wie von der Landesregierung unter Verweis auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Richterbesoldung vom 5. Mai 2015 ausgeführt – die vorgenommenen Anpassungen tatsächlich einer richterlichen Beurteilung hinsichtlich ihrer Angemessenheit standhalten, kann aus unserer Sicht noch nicht abschließend bewertet werden.
Der VBE wird hierzu das noch ausstehende Urteil des Bundesverfassungsgerichts bzgl. einer amtsangemessenen Alimentation in der A-Besoldung abwarten – dies insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass noch eine entsprechende Klage zu dieser Frage anhängig ist.
Udo Beckmann
Vorsitzender
12.11.15
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