Stellungnahme des VBE NRW zu der Rahmenvorgabe Verbraucherbildung in Schule
25.11.2016

- Primarstufe und Sekundarstufe I -
(Entwurf Verbändebeteiligung 27.09.16)

 

Die vorliegende Rahmenvorgabe Verbraucherbildung geht zurück auf einen Beschluss des Landeskabinetts aus dem Jahr 2012, den Empfehlungen der KMK und Landtagsbeschlüssen aus den Jahren 2013 und 2014. Inkrafttreten soll die Rahmenvorgabe zum 01.08.2017 und schließlich ab 2018 schrittweise in den Schulen umgesetzt werden.

Der VBE NRW begrüßt grundsätzlich, dass das Thema Verbraucherbildung durch die Rahmenvorgabe einen höheren Stellenwert in der bildungspolitischen Diskussion und im schulischen Alltag erhält. Zustimmung erhält weiterhin der Aspekt, dass Verbraucherbildung sowohl schulformübergreifend als auch fächerübergreifend wirken muss.

Allerdings fehlt an manchen Stellen die aus unserer Sicht notwendige Differenzierung zwischen den verschiedenen Erfordernissen der unterschiedlichen Altersstufen der Kinder und Jugendlichen. Eine ausdifferenziertere Sicht auf die Belange von Grundschulkindern wäre unserem Erachten nach notwendig.

Weiterhin muss auf den Wandel durch die Digitalisierung und die Globalisierung stärker Bezug genommen werden. Diese Themenfelder nehmen in der Erlebniswelt der Kinder und Jugendlichen einen immer größer werdenden Platz ein, sodass dies auch seinen Niederschlag in den Rahmenvorgaben finden muss. Hierzu zählt im weiteren Sinne auch eine kritische Medienkompetenz, die eher systematisch eingebettet werden sollte, statt als allgemeiner Bereich aufgezählt zu werden.

Die Aufschlüsselung nach den Leitfächern ist stringent und nachvollziehbar. Redaktionell ist zu überlegen, ob das Fach Praktische Philosophie tatsächlich den Fächern des Bereichs B oder eher dem Bereich C zuzuordnen wäre. Es erweckt in direkter Nachbarschaft zu den Naturwissenschaften den Eindruck, diesen zugeordnet worden zu sein.

Zu begrüßen ist zudem grundsätzlich, dass diese Umsetzung begleitet sein soll, von einer praxisorientierten Handreichung, die den Schulen eine Hilfestellung bei der Konzeptentwicklung geben soll. Zudem sind bereits zahlreiche Projektbeispiele für die Schulen in die Materialdatenbank des Lehrplannavigators eingestellt.

Die Einbindung von außerschulischen Partnern und Lernorten sowie die Einbettung des schulischen und offenen Ganztags in die Rahmenvorgabe sind positiv zu bewerten. Allerdings muss an dieser Stelle darauf geachtet werden, dass die quantitative Aufzählung der verschiedenen Partner nicht einen Druck auf Schule ausübt. Hier sind die Schulen individuell gefragt, sich entsprechende Partner vor Ort an Bord zu holen, die sowohl lokal als auch konzeptionell zur jeweiligen Schule passen. 

Es ist zu betonen, dass viele Punkte, die in der Rahmenvorgabe genannt werden, schon integrativer Bestandteil unterrichtlichen und außerunterrichtlichen Lebens der meisten Schulen sind. Dies kommt unter anderem daher, dass die Rahmenvorgaben sich auch aus den Kernlehrplänen und Richtlinien speisen und somit bereits vorhandene Elemente bündeln.

Und dieser Aspekt sollte bei der Aufforderung zur Konzeptentwicklung der Schulen nicht außer Acht gelassen werden. Den Schulen ist ein ausreichendes Zeitfenster zur Erstellung der Konzepte zur Verfügung zu stellen. Denn auch das redaktionelle Zusammentragen vorhandener Bausteine kostet Zeit, Zeit, die an den Schulen aktuell sehr kostbar ist, da viele verschiedene Baustellen noch offen sind.

Hierbei sind gerade auch die Bedürfnisse kleinerer Systeme zu bedenken, wenn im Kapitel 5 der Rahmenvorgabe erwähnt wird unter dem Unterpunkt „Personale und organisatorische Ebene“, ob es eine koordinierende Ansprechperson für den Bereich Verbraucherbildung gibt. Dies ist gleichzusetzen mit der Aufforderung nach der Besetzung einer solchen Stelle, die personell aber nicht überall zu leisten ist.

Wenn die Frage der Nutzung von Fortbildungsmöglichkeiten durch Lehrkräfte gestellt wird, so muss es auf der anderen Seite auch entsprechende Angebote – auch durch den Dienstherrn – geben. Und wenn schließlich nach der Rahmengebung für Absprachen in diesem Bereich durch die Schulleitung gefragt wird, so müssen auch entsprechende zeitliche Ressourcen geschaffen werden.

Fazit:

Der VBE NRW sieht in dem Themenfeld Verbraucherbildung eine wichtige Aufgabe der Schule. Insofern ist die Entwicklung und Vorlage einer Rahmenvorgabe zu dieser Thematik ein zielführender Schritt auf dem Weg zu einer fächerübergreifenden und konzeptionellen Umsetzung der Thematik in Schulen. Hierbei sollten aber auch die bisher schon von den Schulen umgesetzten und üblichen Elemente wertgeschätzt werden und den Schulen die entsprechende Zeit gelassen werden, die häufig bereits gängige Praxis schulprogrammatisch in ein Konzept Verbraucherbildung einfließen zu lassen. Ein zeitlich verkürztes Treiben in die redaktionelle Konzeptarbeit würde der bisherigen Qualität der gelebten schulischen Praxis „Verbraucherbildung“ zuwiderlaufen.

Udo Beckmann
Landesvorsitzender

Weitere Artikel im Bereich "Stellungnahmen"
13.02.2017
Stellungnahme des VBE NRW zum Gesetzentwurf zur Stärkung der Versorgung bei Pflege

und zur Änderung weiterer Vorschriften.

Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache16/13702 - Schriftliche Anhörung von Sachverständigen durch den Innenausschuss des Landtags Nordrhein-Westfalen

08.12.2016
Stellungnahme des VBE NRW zu den VO-Entwürfen zur Datenverarbeitung

Verbändebeteiligung:
- Verordnung über die zur Verarbeitung zugelassenen Daten von Schülerinnen, Schülern und Eltern
- Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die zur Verarbeitung zugelassenen Daten der Lehrerinnen und Lehrer

24.11.2016
Stellungnahme des VBE NRW zu den Anträgen der Fraktionen von CDU und FDP

„Landesregierung muss einen „Masterplan Grundschule" vorlegen" und „Grundschulen stärken – Rahmenbedingungen zur Besetzung von Schulleitungspositionen verbessern"
(Drucksachen 16/12347 und 16/12352)

 

05.11.2016
Brutaler Umgangston - VBE warnt vor Spaltung der Gesellschaft

Für unsere Demokratie: Haltung zählt!

12.09.2016
Stellungnahme des VBE NRW: Umsetzung der Inklusion darf nicht zur Exklusion führen

Landesregierung muss Entwicklungen beim Aussetzen des Schulbesuchs erfassen - Antrag der Fraktion der FDP (Drucksache 16/11419 vom 08.03.16)

25.08.2016
Stellungnahme des VBE NRW zum zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 2016

Gesetz über die Feststellung eines zweiten Nachtrags zum Haushaltsplan des Landes NRW für das Haushaltsjahr 2016. Gesetzentwurf der Landesregierung vom 31.05.2016, Drucksache 16/12117

13.05.2016
Stellungnahme des VBE NRW zum Entwurf der Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten im Land NRW

(Laufbahnverordnung – LVO) - Neufassung

13.05.2016
Entwurf der dritten Verordnung zur Änderung der Freistellungs- und Urlaubsverordnung

Stellungnahme des VBE NRW zum Entwurf  (FrUrlV NRW)

 

29.04.2016
Digitale Bildung und Medienkompetenz in den Schulen stärken

Stellungnahme des VBE NRW zum Antrag der Fraktion FDP durch bundesweite Bildungsstandards, ein Bund-Länder-Sonderprogramm zur Ausstattung der Schulen und eine Qualifizierungsoffensive der Lehrerschaft (Drucksache 16/10796)

09.03.2016
Nordrhein-Westfalen braucht Unterstützungszentren für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf

im Bereich der emotionalen und sozialen Entwicklung.
Drucksache 16/10302 vom 24.11.2015
Stellungnahme des VBE NRW zum Antrag der Fraktion der CDU

08.03.2016
Stellungnahme des VBE NRW zum Gesetzentwurf Dienstrechtsmodernisierungsgesetz

der Landesregierung für das Land NRW (Drucksache 16/10380)
Öffentliche Anhörung am 07.03.16

23.02.2016
Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz

Stellungnahme des VBE NRW zum Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung zur
Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz für das Schuljahr 2016/2017

05.02.2016
Stellungnahme: Gesetz zur Änderung des Lehrerausbildungsgesetzes

Schriftliche Stellungnahme des VBE NRW zum Gesetzentwurf der Landesregierung
„Gesetz zur Änderung des Lehrerausbildungsgesetzes“ (Drucksache 16/9887)
sowie den daraus sich ergebenden Verordnungsentwürfen

16.01.2016
Stellungnahme des VBE NRW zum Verordnungsentwurf APO-SI

der Änderung der Verordnung über die Ausbildung und die Abschlussprüfungen in der Sekundarstufe I (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I – APO-SI) vom 04.12.2015

25.11.2015
Stellungnahme des VBE NRW zum Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes NRW für das Haushaltsjahr 2016

(Haushaltsgesetz 2016), Schwerpunkt Personalhaushalt 2016
Ergänzung der Landesregierung zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 16/9300

12.11.2015
Stellungnahme des VBE NRW zum Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2015/2016

sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften in NRW

Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 16/9807

10.11.2015
Frühkindliche Bildung braucht Zeit - Erzieherinnen in ihrer wichtigen Arbeit stärken und entlasten!

Stellungnahme des VBE NRW zum Antrag der Fraktion der CDU
Drucksache 16/8936

02.11.2015
Entwurf der Kerngesetze eines Dienstrechtsmodernisierungsgesetzes

Stellungnahme des VBE NRW (DRModG NRW)

20.10.2015
Stellungnahme des VBE NRW zum Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes NRW

für das Haushaltsjahr 2016 (Haushaltsgesetz 2016), Schwerpunkt Personalhaushalt 2016.Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 16/9300 (Öffentliche Anhörung am 20.10.15)

17.08.2015
Stellungnahme des VBE NRW zum Gesetzentwurf zur Neuregelung der Höchstaltersgrenze für die Einstellung in ein Beamtenverhältnis

im Land NRW und zur Entfristung der Altersteilzeitregelung, Änderung des Landesbeamtengesetzes

Foto: Hjalmar Brandt
Schule heute

Ausgabe Juli + August 2017

Grafik: © Lilli Jemska – shutterstock.com
E[LAA]N

Ausgabe 64


URL dieses Artikels:
http://www.vbe-nrw.de/menu_id/133/content_id/5030.html

VBE-Bezirksverbände

Arnsberg Detmold Düsseldorf Köln Münster

copyright © 2001 - 2017 Verband Bildung und Erziehung, Landesverband NRW